Die Grundtaxe beinhaltet die Benutzung des Pflegezimmers inkl. Vollpension, Reinigung und Wäsche.
Die Betreuungs- und Pflegetaxen variieren entsprechend der Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung erfolgt gemäss dem von santésuisse und dem Kanton zugelassenen RAI/RUG Einstufungssystem.
Die Pflegetaxe wird durch die Krankenversicherer, die öffentliche Hand sowie durch den Bewohner getragen (Eigenanteil).
Es sind auch Ferien-, Kurz- und Tagesaufenthalte möglich.

